REGELN DER ZUGÄNGLICHKEIT VOM GEBIET DES DRAWIEŃSKI NATIONALPARKS FÜR TOURISMUS
Laut dem Gesetz über den Umweltschutz vom 16 April 2004 (Amtsblatt 2013,Pkt.627), um die Natur- und Kulturwerte des Drawieński Nationalparks zu schützen, werden folgende Maßnahmen seiner Zugänglichkeit eingeführt:
§ 1
1. Für den Fußverkehr sind vom Tagesanbruch bis zur Dämmerung das ganze Jahr über die markierten touristischen Wanderrouten oder die in Anlage Nr. 2 zu dieser Verordnung erwähnten Lehrpfade, kostenlos zugänglich gemacht.
2. Auf diesen Wegen ist auch der kostenlose Fahrradverkehr oder Schiverkehr gestattet.
3. Der kostenlose Reitverkehr ist auf den markierten Reitwegen und auf den öffentlichen Straßen ( vgl. Anlage 2) erlaubt.
§ 2
1. Für den Kraftverkehr sind ausschließlich die, in der Verordnung Nr. K-010 – 24/2016 (Anlage 2) des Parkdirektors erwähnten Wege zugänglich gemacht.
§ 3
1. Der Wassertourismus (ausschließlich auf Paddelbooten) ist gebührenpflichtig auf dem Drawa-Fluss ab dem 1. Januar bis zum 15. März und ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember, von 9.00 – bis 19.00 Uhr erlaubt.
2. Für den Aufenthalt auf dem Wasserweg der Drawa wird ein Limit eingeführt. Es beträgt 700 Personen/Tag.
3. Kajakverkehr auf dem Korytnica-Fluss, ab der Brücke in Bogdanka bis zum Biwakplatz Bogdanka ist ab dem 1. Januar bis 15. März und ab dem 1. Juli bis zum 31.Dezember erlaubt.
4. Der Wassertourismus auf anderen Gewässern ist nicht erlaubt.
5. Alle Formen der Zugänglichkeit in das Gebiet des Drawieński Nationalparks können zeitweilig eingestellt werden, wenn die Aufnahmefähigkeit einzelner Fragmente des Parks überschritten wird, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssten oder im Falle außerordentlicher Naturbedrohungen.
§ 4
1. Für das Biwakieren sind die, in der Anordnung Nr. K- 010 – 24/2016 (Anlage 2) erwähnten Stellen zugänglich gemacht. Die Anzahl der Biwakierenden wird limitiert.
2. Alle für die Kajaktouristen am Tag zugänglich gemachten Stellen sowie die Stellen wo die Abholung von Kajaks erfolgen darf, wurden in der Verordnung Nr. K-010-24/2016 (Anlage 2) aufgelistet.
3. Die Parkbesucher sind verpflichtet, auf den Biwakplätzen Ordnung zu halten. Jeder haftet für den Mull in seiner nächsten Umgebung.
4. Auf den Biwakplätzen darf das Lagerfeuer nur auf den dafür vorgesehenen Lagerfeuerstellen gemacht werden.
§ 5
- Ein Reiseleiter der samt einer Gruppe ein Programm realisiert und nicht ein Mitarbeiter des Parks ist, muss eine Bevollmächtigung der Park-Direktion besitzen. So eine Exkursion soll vorher bei der Parkverwaltung gemeldet und genehmigt werden.
- Es ist insbesondere nicht gestattet, auf dem Gebiet des Parks Auto- und Motorradrallyes sowie Angler-Wettkämpfe zu organisieren. Alle anderen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Nationalparks verlangen eine Genehmigung des Direktors.
§ 6
Die Gewässer im Park werden für das Angeln auf bestimmten Regeln zugänglich gemacht. Diese wurden in der "Ordnung für nicht berufsmäßigen Fischfang" geschildert (Verordnung des Parkdirektors Nr. K-010-24/2015, Anlage 1)
§ 7
1. Für den Eintritt in den Drawieński Nationalparks sind Gebühren zu entrichten.
2. Der Eintritt auf die Drawa in den Parkgrenzen sowie die Übernachtung auf den Biwakplätzen, ist nur mit einer Eintrittskarte erlaubt ( bei einer Ermäßigung sind entsprechende Dokumente vorzulegen).
3. Die Preisliste ist die Anlage 3 zur Verordnung des Parkdirektors Nr.: K-010-24-/2014. Der Tag beginnt und endet um 10.00 Uhr.
4. Die Eintrittskarten sind zu kaufen:
- persönlich in den Infozentren des Parks.
- nach einer Überweisung auf das Parkkonto. Diese erfolgt über die Online- Plattform (dpn.eparki.pl)
5. Personen die Tickets über die Online-Plattform gekauft haben, sind verpflichtet, bei ihrem Abholen neben den ausgedruckten Tickets auch einen Ausweis vorzulegen.
6. Im Fall einer Gebührenbefreiung oder einer Ermäßigung steht nur eine Eintrittskarte täglich zu.
7. Will jemand sein Recht auf eine Gebührenbefreiung oder eine Ermäßigung in Anspruch stellen, dann soll er ein entsprechendes Dokument mit seiner genauen Anschrift, die sog. „ Karte der großen Familie“ oder einen Ausweis der Nationalpark-Dienste vorlegen. Dem Drawieński NP steht in diesem Fall das Datenverarbeitungsrecht ( nur für Eigenbedarf zu.
8. Bei fehlenden Dokumenten werden die kostenfreien Eintrittskarten nicht ausgegeben werden, bei einer Kontrolle ist es in diesem Fall mit einer strafrechtlichen Verantwortung ( gemäß dem StGB) zu rechnen.
9. Bei fehlenden Eintrittskarten kann ein Tourist bestraft werden.
10. In berechtigten Fällen kann der Parkdirektor einen kostenfreien Eintritt erlauben.
11. Die vorher gekauften Eintrittskarten sind spätestens bis 21 Tagen vor dem geplanten Eintrittsbeginn zurückzugeben. In diesem Falle erhält der Tourist 40% ihres Wertes.
§ 8
1.Der Aufenthalt im Nationalpark kann für die Gesundheit und das Leben gefährlich sein. Jeder hält sich hier auf eigene Gefahr auf und haftet für sich selbst. Die Betreuer/ Reiseführer haften für ihre Gruppe.
2. Jeder Tourist kommt für die Nichtbefolgung der im Nationalpark geltenden Vorschriften auf.
3. Die Parkverwaltung haftet nicht für die zerstörte touristische Ausstattung.
4.Die Touristen sind insbesondere verpflichtet:
- die im Nationalpark geltenden Vorschriften, zur Kenntnis zu nehmen
- bei den Aktivitäten, eigene Fähigkeiten und Erfahrungen zu berücksichtigen
- entsprechende, funktionsfähige Ausstattung zu benutzen.
5. Die Parkverwaltung haftet nicht für die nicht mit ihr abgestimmten Informationen die den Park anbelangen, wie: Wanderwege, Parkplätze, Schutzzonen etc. In diesem Falle sind alle, durch den Park veröffentlichten Info-Materialien, zu empfehlen. Es ist auch allen Info –Tafeln vor Ort zu folgen.
§ 9
Auf dem Gebiet des Parks sind alle Tätigkeiten, die zur Zerstörung oder Veränderung natürlicher Landschaften oder ihrer Elemente führen könnten, untersagt. Es ist insbesondere verboten:
a) Das Wasser, den Boden und die Luft zu verschmutzen oder zu verunreinigen
b) Die wild lebenden Tiere zu verscheuchen, zu fangen und zu töten, ihre Höhlen, Lagerstätten oder Nester zu zerstören sowie das Geweih einzusammeln.
c) Die Pflanzen zu beschädigen und zu zerstören
d) Lagerfeuer, außerhalb den dazu vorgesehenen Stellen, zu machen
e) Ruhe zu stören
f) Die wild wachsenden Pflanzen und Pilze sowie ihre Teile einzusammeln
g) Die Motorboote und andere Motorgeräte zu benutzen
h) Die Sport- und Rekreationsveranstaltungen ohne eine Genehmigung des Parkdirektors zu organisieren
i) In den Park- Gewässern zu baden und zu tauchen
§ 10
Auf die Aufforderung der zur Kontrolle bevollmächtigten Nationalpark-Dienste, sollten alle entsprechenden Dokumente (Lizenzen, Genehmigungen, Eintrittskarten etc.) vorgelegt werden.
§11
Die Nichtbefolgung der, auf dem Gebiet des Parks geltenden Regeln, kann laut dem Umweltschutzgesetz (Kapitel 11) strafbar sein.
PLÄTZE UND ÖFFENTLICHE ROUTEN DES DRAWIEŃSKI NATIONALPARKS
Zur touristischen Ausnutzung zugänglich gemacht
1. Für den Wasser-Tourismus:
1.1 Der Drawa-Fluss in seiner ganzen Länge in den Park-Grenzen, ab dem 1. Januar bis zum 15. März und ab dem 1. Juli –bis zum 31.
Dezember, von 9.00 bis 19.00 Uhr.
1.2 Der Korytnica-Fluss von der Brücke in Bogdanka bis zum Biwakplatz in Bogdanka, ab dem 1. Januar bis zum 15. März und ab dem
1. Juli bis zum 31. Dezember, nur am Tag.
2. Für den Fußverkehr:
2.1 Der Stefan Czarniecki - Wanderweg (rote Markierung):
- Drawno-Drawnik –Dorf Barnimie - Biwakplatz Barnimie-NSG „Drawski Matecznik“- Zatom- „Święta Hala“/ „wydrzy Głaz“ (Heilige
Halle/ Fischotter Findling) – NSG „Radęcin“ – Waldsiedlung Moczele-Głusko-Wasserkraftwerk „Kamienna“- Stare Osieczno
2.2 Wanderweg Człopa – Tuczno – Nadarzyce (rote Markierung):
Brücke am Aussichtspunkt Wegornia - Pustelnia – Brücke „Most na Płycinie“ – Aussichtspunkt „Śmiałkowe Wzgórza“ - Zdrojowe -
See (Wydrowe) – Marta – See – Martwica
2.3 Wanderweg Cieszynka – Tal - Jagoda (blaue Markierung):
Cieszynka-Tal - Brücke am Aussichtspunkt „Wegornia“ - Aussichtspunkt „Wegornia“ – Waldsiedlung Ostrowite – Czarne –See –
Brücke - Jagoda
2.4 Wanderweg Martwica – Krępa Krajeńska (blaue Markierung):
Martwica – NSG „Głodne Jeziorka“ – Brücke am Runica – Fluss
2.5 Wanderweg Brücke an der Siedlung Miradz – Drawno (blaue Markierung):
Brücke an der Siedlung Miradz – Miradz
2.6 Wanderweg Moczele – Ostrowieckie -See (blaue Markierung):
Moczele – Ostrowieckie -See
2.7 Wanderweg Ostrowieckie -See - Siedlung-Ostrowiec ( schwarze Markierung):
Wanderweg Głuche-See - Waldsiedlung-Ostrowiec
2.8 Wanderweg Pustelnia – Głusko (gelbe Markierung):
Pustelnia – Ostrowieckie -See – Głusko
2.9 Wanderweg Człopa – Stare Osieczno ( gelbe Markierung):
Jagoda – Stare Osieczno
2.10 Wanderweg Zatom- Nowa Korytnica (gruene Markierung):
Zatom - Försterhaus Międzybórz – Aussichtspunkt Tragankowe Urwisko
2.11 Markierte Lehrpfade:
"Barnimie" ,”Międzybórz", „Drawnik”, „ Jezioro Ostrowieckie”, „ Głusko”, „Petrographie der Gebiete an der Drage/Drawa”, „Der
Schutz von der traditionellen Architektur und der alten Obstgarten-Kultur im Drawska –Urwald“.
3. Für den Fahrradverkehr:
3.1 Fahrradroute „ Pętla Barnimie“ ( Blaue Markierung)
3.2 Fahrradroute „ Pętla Głusko“ ( Grüne Markierung)
3.3 Fahrradroute „ Pętla Zatom“ ( Rote Markierung)
4. Für den Kraftverkehr:
4.1 Öffentliche Straßen
4.2 Zufahrtstraße zum Biwakplatz „ Barnimie“,
4.3 Zufahrtstraße zum Biwakplatz „ Bogdanka“
4.4 Zufahrtstraße zum Biwakplatz „ Sitnica“
4.5 Zufahrtstraße zum Biwakplatz „ Pstrąg“
4.6 Zufahrtstraße zum Biwakplatz „ Kamienna“
4.7 Die Straße von Miradz nach Tuczno
4.8 Die Straße von Pustelnia nach Człopa
5. Für den Reitverkehr:
5.1 Der markierte Reitweg „Zatom“
5.2 Der markierte Reitweg "Drawnik - Zatom"
5.3 Öffentliche Straßen
6. Für das Biwakieren:
6.1 Biwakplatz "Drawnik"
6.2 Biwakplatz "Barnimie"
6.3 Biwakplatz "Bogdanka"
6.4 Biwakplatz "Sitnica"
6.5 Biwakplatz "Pstrąg"
6.6 Biwakplatz "Kamienna”
7. Für den Aufenthalt von Autos:
7.1 Parkplatz „Ostrowieckie-See”
7.2 Parkplatz „Ostrowiec”
7.3 Parkplatz „Pustelnia”
7.4 Parkplatz „Drewniany Kamień”
7.5 Parkplatz „Sitno-See”
7.6 Parkplatz „Springe”
7.7 Parkplatz „Rogoźnca”
8. Aufenthaltsplätze an der Wasserroute:
8.1 An der Brücke in Barnimie
8.2 Am Steg „Kładka Konotop“
9. Abholung von Kajaks:
9.1 Abholungsstelle „ Brücke in Zatom“
9.2 Abholungsstelle „Most niskowodny ”,
9.3 Abholungsstelle ” Korytnica‘,
10. Informationszentren :
10.1 Informationszentrum und Anlegestelle, Kolejowastr. 18, 73-220 Drawno, Tel.: 0957682395, E-Mail: [email protected]
10.2 Infopunkt in Głusko, 66-520 Dobiegniew, Tel.: 0957613820,E-Mail: [email protected]