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Regeln der Anlegestelle vom Drawieński Nationapark

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände an  der Anlegestelle wird erlaubt für:
    • die Parkbesucher
    • die Touristen, die die Information über den Park und seine Umgebung bekommen wollen
    • die Personen, die die Parkgebühren entrichten.

2.    Der Aufenthalt auf dem Gelände an der Anlegestelle ist kostenfrei und erlaubt nur am Tag.  

3.    Die Touristen sind verpflichtet, in ihrer Umgebung Ordnung zu halten. Die Beschädigung der Ausstattung und die Verunreinigung der Gelände unterliegt einer Geldstrafe.

4.    Das Befahren des Geländes an der Anlegestelle mit einem Motorrad bzw. einem PKW oder LKW ist nur für die Parkdienste erlaubt.

 

Genehmigt durch den Direktor des
Drawieński Nationalparks

 

 Anlage 1 Verordnung des Nationalpark -Direktors Nr. 0100-21/2012

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