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Regel des Benehmens auf dem Biwakplatz „Drawnik“

  1. Der Biwakplatz „Drawnik“ ist  nur für die Nationalpark Besucher vorgesehen.
  2. Der Aufenthalt von Exkursion –Teilnehmern ist nur unter Betreuung von einem Nationalparkführer  oder einem Lehrer erlaubt.
  3. Der Aufenthalt auf dem o.g. Biwakplatz ist nur am Tag kostenfrei . Nach der Dämmerung sind hier entsprechende Gebühren zu entrichten.
  4. Gebührenpflichtig ist:  
  • Vermietung des Gebäudes
  • Aufenthalt auf dem Biwakplatz
  • Aufschlagen eines Zeltes
  • Aufenthalt von einem PKW, LKW, Motorrad, Bus

5.     Die Touristen sind verpflichtet, in ihrer Umgebung, Ordnung zu halten. Die Beschädigung der Ausstattung und die Verunreinigung der Gelände unterliegt einer Geldstrafe.

6.     Zur Kontrolle des Objektes sind die Parkdienste bevollmächtigt. Auf  Aufforderung der, zur Kontrolle bevollmächtigten Dienste, d.h. der Nationalpark-Dienste , soll die entsprechende Genehmigung vorgelegt werden.

 

 Genehmigt durch den Direktor des
Drawieński Nationalparks

 

Anlage 1 Verordnung des Parkdirektors Nr.  0100-18/2012

             


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